Notruf 112

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Notruf: 112

Gasgeruch

Da Erdgase von Natur aus geruchslos sind, werden sie zur Wahrnehmung mit einem intensiv riechenden Warnstoff riechbar gemacht - odoriert -, um die Feststellung von Undichtigkeiten zu erleichtern.  Die Gasodorierung ist eine Sicherheitsmaßnahme für den Gasabnehmer, er kann anhand dieses typischen Eigengeruchs mögliche Gasaustritte aus undichten Hausinstallationen oder unsachgemäß bedienten Gasgeräten erkennen.

Die heute bekannten Odormittel sind meistens schwefelhaltige organische Verbindungen.  Die Wahrnehmung des Duftstoffes schwankt zwischen faulen Eiern und einer starken Knoblauch-Konzentration. Der Geruch ist so ungewohnt unangenehm, dass die meisten Menschen ihn mit Gefahr in Verbindung bringen.

Sofern man diesen Geruch wahrnimmt sollte man folgende Verhaltensregeln befolgen:

  • Sofort alle Flammen, Kerzen, etc. löschen!
  • Sofort alle Türen und Fenster öffnen und für Durchzug sorgen!
  • Sofort alle Gashähne schließen! (Denken Sie auch an die Haupt-Absperreinrichtung am Hauptanschluss bzw. in Wohnblocks an die Absperrvorrichtung vor dem Gaszähler)
  • Kein Streichholz und Feuerzeug anzünden! Kein elektrisches Licht ein- oder ausschalten, da Schalter meist Funken geben! Keine elektrische Klingel betätigen!
  • Nicht aus Räumen, in denen Gasgeruch ist, telefonieren!
  • Kann die Ursache des Gasgeruchs nicht gefunden werden, obwohl alle Gashähne geschlossen sind, verständigen Sie das Energieversorgungsunternehmen sofort. Auch schwacher Gasgeruch, dessen Ursache nicht ermittelt werden kann, muss dem Versorgungsunternehmen gemeldet werden!
  • Sind Räume nicht ohne weiteres zugänglich, ist die Feuerwehr (Notruf 112) sofort zu benachrichtigen; sie hat das Recht, sich Zutritt zu verschaffen. Gleichzeitig ist das Versorgungsunternehmen zu verständigen.
  • Bei starkem Gasgeruch unbedingt die Feuerwehr verständigen!