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Doppelmitgliedschaft

Der gesellschaftliche und strukturelle Wandel bringt es mit sich, dass immer weniger Menschen in dem Ort arbeiten, wo sie auch wohnen. Für die Freiwilligen Feuerwehren bringt das teilweise erhebliche Probleme mit sich, denn davon betroffene Mitglieder stehen dadurch während ihrer Arbeitszeit für Einsätze nicht zur Verfügung, wenn die Entfernungen zu groß werden.

Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat das Land Niedersachsen im Juli 2012 im Rahmen einer Änderung des Brandschutzgesetzes die sogenannte → Doppelmitgliedschaft eingeführt. Sie ermöglicht es Feuerwehrangehörigen, in zwei Feuerwehren gleichzeitig Mitglied zu sein.
Sofern sie also von ihrem Arbeitgeber für Einsätze freigestellt werden, können sie sowohl in der Feuerwehr in ihrem Wohnort als auch in der Feuerwehr an ihrem Arbeitsort Einsätze fahren.
Allerdings bringt das auch die Pflicht mit sich, in beiden Feuerwehren an Übungsdiensten teilzunehmen. Der zeitliche Aufwand steigt also an.

Die ersten Erfahrungen mit dieser Doppelmitgliedschaft bei der Ortsfeuerwehr Lilienthal/Falkenberg sind positiv gelaufen und zeigen, dass unsere Doppelmitglieder einen wertvollen Beitrag für einen leistungsfähigen Brandschutz während der Tageszeit leisten können. Einen Bericht darüber können Sie → hier in einem Artikel der Wümme-Zeitung nachlesen.
Aus diesem Grund sind wir daran interessiert, weitere Doppelmitglieder zu finden, die sich bei uns engagieren möchten.

Sollten Sie weitere Fragen und/oder Interesse an einer Doppelmitgliedschaft haben, wenden Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.