Altersabteilung
Feuerwehr ohne Kameradschaft? Undenkbar! Die Mitglieder unserer Einsatzabteilung haben schon viel zusammen erlebt. Viele schöne Moment reihen sich im Laufe der Jahre aneinander. Doch gilt es auch schwierige und belastende Situationen zu meistern. Jeder muss sich bedingungslos auf den anderen verlassen können. Das ist sicher keine Frage der Organisation, sondern der menschlichen Einstellung. Diese ändert sich auch dann nicht schlagartig, wenn Feuerwehrleute die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben.
Geregelt wird dies durch das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG). Danach müssen alle Feuerwehrleute mit Vollendung des 67. Lebensjahr den aktiven Feuerwehrdienst beenden. Gleiches gilt für Feuerwehrleute, die aus gesundheitlichen Gründen den aktiven Übungs- und Einsatzdienst nicht mehr leisten können. Diese Feuerwehrkameradinnen und -kameraden werden nicht von heute auf morgen entlassen, sondern wechseln in die Altersabteilung.
Um den Zusammenhalt und den kameradschaftlichen Gemeinschaftsgedanken der älteren Kameraden aufrecht zu erhalten, gibt es regelmäßig Zusammenkünfte zum Gedankenaustausch, für Gespräche über längst Vergangenes sowie für Diskussionen über aktuelle Themen. Auch werden jählich ein bis zwei Ausflüge durchgeführt.
Außerdem nehmen die Kameraden der Altersabteilung an den jährlichen Jahreshauptversammlungen sowie an den Ausbildungsdiensten der Wehr als aufmerksame Zuschauer teil.