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Himmelslaternen

Oftmals werden wir mit der Frage konfrontiert, ob das Aufsteigen von Himmelslaternen zulässig sei. Eine Himmelslaterne (auch Kong-Ming-Laterne) ist ein Lampion in Leichtbauweise, der in die Luft aufsteigen kann und bei dem der Auftrieb durch Erwärmung der im Ballonkörper enthaltenen Luft mittels einer eigenen Feuerquelle erzeugt wird.
Im Sommer werden die Himmelslaternen gerne als optische Attraktion in den späten Abendstunden genutzt. Doch gerade diese Himmelslaternen haben in der Vergangenheit oft zu größeren Bränden geführt. Der Ballon entzieht sich schnell dem Wirkungskreis des Anwenders und ist dann nicht mehr steuerbar.

Eine erhebliche Brandgefahr besteht sowohl beim Start als auch bei der Landung für Menschen, sowie für Wälder, Wiesen, Gärten, Häuser und Sachgüter. In Lilienthal stehen noch einige Reetdachhäuser, die für Flugfeuer besonders anfällig sind. In Niedersachen ist deshalb der Gebrauch dieser Himmelslaternen seit dem 01.05.2009 grundsätzlich untersagt. Generell haftet der Anwender einer Himmelslaterne für entstehende Schäden.